Anbieterkennzeichnung nach MedienG und ECG erklärt

Was steckt hinter der Pflicht?

Hier kommt das Kernproblem: Wer online wirbt, muss sofort zeigen, wer der Werbende ist. MedienG und das ECG verlangen klare Kennzeichnung, sonst droht ein saftiger Bußgeldhieb. Und das ist nicht nur Formalität, das ist Vertrauensschutz in Echtzeit.

MedienG – das Gesetz, das keiner gern liest

MedienG, das Mediengesetz, regelt die Transparenz von Online-Inhalten. Kurz gesagt: Jede Werbung muss mit einem Hinweis wie „Anzeige” oder „Werbung” versehen sein. Doch es geht weiter: Der Hinweis muss sichtbar, eindeutig und nicht versteckt im Footer verschwinden.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Erstens, der Hinweis muss sofort erkennbar sein – keine kleine Schriftgröße, kein Farbcode, den nur Designer verstehen. Zweitens, er muss unmittelbar neben dem eigentlichen Werbeinhalte stehen. Drittens, die Kennzeichnung muss für den durchschnittlichen Nutzer ohne technische Hilfsmittel lesbar sein.

ECG – das Elektro- und Medienrecht im Detail

ECG, das Elektronische Kommunikationsgesetz, ergänzt die MedienG um digitale Feinheiten. Es verlangt, dass nicht nur klassische Banner, sondern auch gesponserte Social-Media-Posts, Influencer-Stories und native Ads die Herkunft offenbaren. Und das gilt sogar, wenn die Werbung als Teil eines redaktionellen Beitrags eingebettet ist.

Wie das in der Praxis aussieht

Ein Influencer postet ein Bild mit einem Produkt. Der Hinweis „#Anzeige” muss sichtbar sein, nicht im ersten Kommentar versteckt. Ein News-Portal veröffentlicht einen Artikel mit gesponsertem Abschnitt – dort muss ein kurzer Hinweis wie „Werbung” am Anfang des Abschnitts stehen, nicht erst am Ende.

Was passiert bei Verstoß?

Die Aufsichtsbehörden sind nicht zimperlich. Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen, bei wiederholten Verstößen sogar mehr. Darüber hinaus riskieren Unternehmen Reputationsschäden, weil Nutzer schnell das Vertrauen verlieren, wenn sie das Gefühl haben, betrogen zu werden.

Praxis-Tipps für sofortige Compliance

Hier ist der Deal: Setzt einen standardisierten Kennzeichnungstext ein, der in allen Kanälen identisch ist. Nutzt ein zentrales Tool, das automatisch den Hinweis einblendet, sobald ein Werbematerial veröffentlicht wird. Und überprüft regelmäßig eure Inhalte – ein kurzer Check, bevor das Posting live geht, spart Geld und Ärger.

Ein Beispiel, das Klarheit schafft

Wenn ihr euch fragt, wie das konkret aussieht, schaut euch das Beispiel an: anbieterkennzeichnung nach medieng und ecg erklärt. Dort findet ihr eine Musterkennzeichnung, die alle Vorgaben erfüllt und sofort einsatzbereit ist.

Der letzte Schuss

Und hier ist, warum das zählt: Transparenz ist kein Nice-to-have, sie ist Gesetz. Wer das ignoriert, spielt mit dem Feuer. Implementiert die Kennzeichnung jetzt, nicht erst morgen. Schnell, eindeutig, unverzichtbar.